Schadenersatzrecht
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Sie hatten einen Unfall?
Wurden Sie Opfer einer Straftat?
Oder sind Sie auf andere Weise zu Schaden gekommen?

Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung und Geltendmachung
  • Ihres Sachschadens
  • etwaiger Nebenkosten
  • von Ersatzansprüchen aufgrund eines Personenschadens.

Im Falle einer Verletzung haben Sie in der Regel Anspruch auf
  • Schmerzensgeld

und können gegebenenfalls auch Ersatz verlangen für:
  • Heilbehandlungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Umschulungskosten

sowie
  • Erwerbs- samt Haushaltsführungsschaden.

Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich Ihrer Schadenersatzansprüche und übernehmen die Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers. Wenn es nötig sein sollte, vertreten wir Sie natürlich auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner
Roland Thalmair
Roland Thalmair
Rechtsanwalt

Telefon 0871 - 9 62 70-0
Email info@kastl-kollegen.de

Interessenschwerpunkte:
  • Mietrecht- und Pachtrecht
  • Verkehrsrecht
  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht