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Rechtsberatung
Markenrecht
Das Markenrecht als
Unterfall des Kennzeichenrechts gehört zum gewerblichen
Rechtsschutz. Marken sind Bezeichnungen für Waren oder Dienstleistungen
eines Unternehmens. Oft entscheiden sie über Bekanntheit und Ansehen eines
Unternehmens und haben Wiedererkennungswert.
Wie sichert man wirksam
Markenrechte?
- Festlegung des regionalen Wirkungsbereichs des
künftigen Markeninhabers (wegen des weltweit zugänglichen Internets
kann es sinnvoll sein, den Markenschutz weltweit zu erstrecken)
- Abgleich im Markenregister wegen entgegenstehender
Rechte
- Auswahl, Gestaltung und Klassifizierung der Marke
- Anmeldung zur Registrierung beim Markenamt
Wir betreuen und beraten Sie bei der Vorbereitung
und Beantragung einer Markeneintragung und wehren Verletzungen Ihrer
Markenrechte ab!
Besteht eine Verwechslungsgefahr mit einer Bezeichnung
die ein Dritter verwendet oder wird Ihre Marke im Ruf
beeinträchtigt?
Wir setzen Ihre Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche für Sie
durch!
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die
geistige und künstlerische Leistung. Geschützt sind dabei nicht nur
die Fotografie oder Musik- bzw. Tonbankaufnahmen sondern auch Texte,
Gemälde usw.
Urheberrechtlichen Schutz genießt die Leistung
aber erst dann, wen sie eine angemessene Schöpfungshöhe
aufweißt. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden; es entsteht mit
der Schöpfung der geistigen oder künstlerischen Leistung.
Dem
Urheber steht das Verwertungsrecht seines Werkes zu.
Wurde dieses Recht
verletzt, weil Ihr Werk unerlaubt vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt
oder bearbeitet wurde? Wurde Ihr Recht auf Bezeichnung des Urhebers
verletzt, weil jemand ohne Ihre Einwilligung Ihren Namen oder
Künstlernamen am Original oder an eine Kopie angebracht hat?
Wir
verfolgen Ihre Rechte als Urheber durch den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung oder setzten Ihre Schadensersatzansprüche
durch. Wir wehren rechtsgrundlose Abmahnungen ab und treten unberechtigten
Ansprüchen entgegen. |
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