Erstellung von Steuererklärungen
- Wir erstellen alle Arten von Steuererklärungen von
natürlichen und juristischen Personen.
- Unser Ziel ist die vorausschauende Beratung. Wir
versuchen Überraschungen bei Erhalt des Steuerbescheides zu vermeiden und
durch gestalterische Maßnahmen die Steuerlast des Steuerpflichtigen zu
optimieren.
Erstellung von Jahresabschlüssen
- Wir erstellen alle Arten von Jahresabschlüssen,
Einnahme - Überschussrechnungen, Bilanzen von Einzelunternehmen, Personen-
und Kapitalgesellschaften (Erstellung von Jahresabschlüssen mit
Prüfungshandlungen)
Begleitung von Betriebsprüfungen
- Wissen Sie, welche Rechte Sie bei Betriebsprüfungen
haben? Welche Unterlagen darf der Betriebsprüfer anfordern? Ist die
Prüfungsanordnung rechtlich wirksam? Wie verhalten Sie sich, wenn der
Betriebsprüfer als Ermittlungsbeamter tätig wird? Was ist bei einer
unangemeldeten Umsatzsteuernachschau zu berücksichtigen?
- Wir sind kompetente Partner für unsere Mandanten,
sobald der Betriebsprüfer erscheint.
- Wichtig ist es, dass der Mandant den Betriebsprüfer
ausschließlich über seinen Berater informiert.
Internationales Steuerrecht
- Wir sind kompetente Partner für unsere Mandanten bei
Auslandsbeziehungen.
- Steuerliche Beurteilung der ausländischen
Einkünfte von Inländern anhand der Doppelbesteuerungsabkommen.
- Wegzugsbesteuerung
- Gestaltung ausländischer Interessen im Inland
Gemeinnützigkeitsrecht
- Wir helfen ihnen, folgende Fragen zu beantworten:
- Sind bestimmte Einnahmen dem ideellen Bereich
einer Körperschaft zuzuordnen, oder handelt es sich um Einnahmen eines
ertragsteuerbefreiten Zweckbetriebes oder um zu versteuernde Einnahmen eines
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes?
- In welcher Höhe dürfen Mittel der
freien Rücklage zugeführt werden?
Umstrukturierung von Unternehmen
- Wir beraten Sie, wenn Sie aus ihrer GmbH eine OHG machen
wollen, oder aus einem Einzelunternehmen eine GmbH oder bei jeder anderen Form
der Umwandlung.
Begleitung im (außer)gerichtlichen
Einspruchsverfahren
- Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden
sind, beraten wir Sie bei der Einlegung eines Einspruches und
weiterführend bei der Durchführung des finanzgerichtlichen
Verfahrens.
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